Termine:
Termine finden nur nach telefonischer Absprache statt. Notfälle brauchen einen Tierarzt. Da das Telefon nicht immer besetzt ist, sprechen Sie mir bitte auf den Telefonbeantworter, bei nächster Gelegenheit ruf ich zurück.
In einer Behandlung nehme ich das Telefon nicht ab, ich bitte Sie um Verständnis.
Bitte sagen Sie Termine 24h vorher ab, sonst wird eine Pauschale von 30.00 CHF verrechnet.
Behandlungsvertrag:
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden.
Haftung der Tierheilpraktikerin:
Vom Tierheilpraktiker werden vor allem Behandlungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert und ist überdies gesetzlich unzulässig.
Mitwirkung des Kunden:
Der Kunde kann nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet werden. Die Tierheilpraktikerin kann jedoch die Behandlung abbrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
Zahlungsbedingungen:
Für seine Dienste steht dem Tierheilpraktiker ein Honorar zu. Es gelten die in der Preisleiste aufgeführten Sätze. Eine Ausnahme ist eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Tierheilpraktiker und dem Kunden.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag, ausser anders vereinbart, vom Kunden bar zu zahlen.
Unterlagen:
Der Tierheilpraktiker führt eine Patientenakte. Eine Einsicht in die Patientenakte, seht dem Kunden nicht zu. Auch eine Herausgabe kann der Kunde nicht verlangen. Falls der Kunde eine Behandlungsakte wünscht, erstellt der Tierheilpraktiker diese kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte.
Die Patientenakten werden 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder nach 10 Jahren, nach dem Tod des Kunden vernichtet.
Auf eine Vernichtung wird Verzichtet, wenn dafür plausible Gründe vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.
Die Unterlagen, welche der Tierheilpraktiker für den Kunden erstellt, dürfen nicht an dritte weitergeben werden oder sonst veröffentlicht werden.
Datenschutz:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Herrliberg bei Stall- oder Hausbesuchen, der Standort des Stalles oder der Wohnort des Kunden.